Für Familien

Frühstartrente für Kinder: die geplante 10-Euro-Rente im Überblick

Die Frühstart Rente für Kinder sieht vor, dass der Staat monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlt – über viele Jahre und mit dem Ziel, sehr früh mit dem Vermögensaufbau zu beginnen. Grundlage ist der Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat; der operative Start ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Warum ein früher Start so viel bewirkt

Zeit ist bei der Altersvorsorge der wichtigste Faktor. Wer im Grundschulalter beginnt, hat bis zum Rentenbeginn rund sechs Jahrzehnte Anlagehorizont. Selbst kleine, regelmäßige Beträge können über einen so langen Zeitraum deutlich anwachsen – abhängig von der Wertentwicklung der gewählten Anlage.

Was Eltern übernehmen sollen

  • Altersvorsorgedepot-Vertrag für das Kind abschließen, sobald dies möglich ist
  • Anlagestrategie auswählen, die zum langen Zeithorizont passt
  • optional private Zuzahlungen ergänzen – grundsätzlich möglich, bis zu einer jährlichen Obergrenze, die offiziell noch nicht beziffert ist
  • Kosten im Blick behalten, da sie über Jahrzehnte wirken

Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen?

Die Förderung soll nach dem aktuellen Regierungsentwurf nicht verfallen. Ohne eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden; bei Volljährigkeit soll das angesparte Kapital in einen selbst eröffneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Private Zuzahlungen sind bei dieser kollektiven Auffanglösung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Was die Frühstartrente nicht ist

Die Frühstartrente ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente und keine kurzfristige Sparlösung. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll eine Auszahlung des geförderten Kapitals grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein – das ist Entwurfsstand und noch kein endgültig geltendes Gesetz. Sie ist außerdem keine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe, weil das Ergebnis von der Kapitalmarktentwicklung abhängt.

Abwicklung und Steuern

Die Abwicklung der Förderung soll über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Erträge sollen während der Ansparphase nach aktuellem Stand bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wie die Auszahlungsphase konkret besteuert wird, ist noch nicht abschließend geregelt – dazu machen wir bewusst keine Angaben.

Rechenbeispiel zur Einordnung

10 € pro Monat über zwölf Jahre entsprechen 1.440 € staatlicher Einzahlungen. Wie viel daraus bis zum Rentenbeginn wird, hängt vollständig von Anlageform, Kosten und Renditen ab. Wir nennen bewusst keine Renditeversprechen.

Vorgesehen ist ein Förderzeitraum vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, anknüpfend an Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland. Details können sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Stand der Informationen: 13. August 2026.

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