Wann startet die Frühstart Rente?
Frühstart Rente 2026 bedeutet nach aktuellem Stand: Die Förderung soll rückwirkend berücksichtigt werden, der operative Start ist für 2027 geplant. Konkret ist der 1. Januar 2027 als Startzeitpunkt vorgesehen – also der Zeitpunkt, ab dem Altersvorsorgedepot-Verträge genutzt und Förderbeträge tatsächlich zugeordnet werden sollen.
Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung dagegen bereits ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt und nachträglich gutgeschrieben werden. Damit fallen Förderbeginn (2026) und operativer Start (2027) auseinander: Eltern, die 2026 noch keinen Vertrag abschließen können, sollen die Förderung dieses Zeitraums nicht verlieren.
Beim Zeitplan lohnt es sich, drei Stufen auseinanderzuhalten. Erstens der Kabinettsbeschluss: Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Zweitens das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat, das noch aussteht – erst mit der Verkündung stehen Fördersumme, Altersgrenzen und Jahrgänge verbindlich fest. Drittens die tatsächliche Verfügbarkeit: Anbieter und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) müssen die Abwicklung erst betriebsbereit machen.
Ist die Frühstart Rente beschlossen?
Teilweise – und genau diese Unterscheidung ist wichtig. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente beschlossen. Ein Kabinettsbeschluss ist jedoch nur der Beginn des parlamentarischen Weges: Er ist kein Gesetz und begründet keine Ansprüche.
- Kabinettsbeschluss (erfolgt am 12.08.2026): Die Bundesregierung verabschiedet ihren Entwurf und leitet ihn in das Verfahren ein.
- Gesetzgebungsverfahren (steht noch aus bzw. läuft anschließend):Beratungen und Beschlüsse in Bundestag und Bundesrat; Änderungen sind hier möglich.
- Gesetz (noch nicht erreicht): Erst nach Verkündung gilt die Regelung als Recht.
Aussagen wie „Frühstart Rente beschlossen“ beziehen sich in Medienberichten meist auf den Kabinettsbeschluss. Bis zur Verkündung sind alle Angaben auf dieser Seite im Regierungsentwurf vorgesehen beziehungsweise geplant.
Wer bekommt die Frühstart Rente?
Vorgesehen ist die Förderung für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Nach aktuellem Stand soll sie an den Bezug von Kindergeld für das Kind und einen Wohnsitz in Deutschland anknüpfen. Vor dem 6. Lebensjahr und nach der Volljährigkeit soll es keine staatlichen Einzahlungen geben. Eine Bedingung an das Einkommen der Eltern ist nicht vorgesehen; ebenso soll keine eigene Einzahlung nötig sein, um die Förderung zu erhalten.
Wie mit einem Wohnsitzwechsel ins Ausland umgegangen wird, ist noch nicht abschließend geregelt. Eine Übersicht der geplanten Kriterien finden Sie unter Voraussetzungen der Frühstartrente.
Jahrgang 2020 und die weiteren Jahrgänge
Erster vorgesehener Förderjahrgang ist der Geburtsjahrgang 2020, weil diese Kinder das geplante Startalter von sechs Jahren erreichen. Anschließend soll grundsätzlich jährlich der neu sechsjährige Jahrgang hinzukommen. Für bisher nicht berücksichtigte, ältere Jahrgänge ist nach aktuellem Stand eine Einbeziehung ab 2029 geplant – eine Garantie dafür gibt es nicht, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Details: Jahrgang 2020.
Wie hoch ist die Frühstart Rente?
Im Regierungsentwurf sind 10 € pro Monat je förderfähiges Kind vorgesehen, also rund 120 € pro Jahr. Über den Förderzeitraum vom 6. bis zum 18. Lebensjahr summiert sich das auf etwa 1.440 € staatliche Einzahlungen. Hinzu kommen kann eine Wertentwicklung der Anlage, die jedoch weder garantiert noch vorhersehbar ist.
Private Zuzahlungen sollen grundsätzlich möglich sein – bis zu einer jährlichen Obergrenze, die offiziell noch nicht beziffert ist. Wir nennen daher bewusst keine konkrete Maximalsumme. Bei der kollektiven Auffanglösung (siehe unten) sind private Zuzahlungen nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Die Abwicklung der Förderung soll über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Erträge sollen während der Ansparphase nach aktuellem Stand bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wie die Auszahlungsphase konkret besteuert wird, ist noch nicht abschließend geregelt – dazu machen wir bewusst keine Angaben.
Wie funktioniert die Frühstart Rente?
Der vorgesehene Ablauf ist einfach gedacht: Für das Kind wird ein Altersvorsorgedepot-Vertrag abgeschlossen, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Förderbetrag wird darauf monatlich zugeordnet, langfristig am Kapitalmarkt angelegt und bleibt zweckgebunden. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll eine Auszahlung des geförderten Kapitals grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein – das entspricht dem Entwurfsstand und ist noch kein endgültig geltendes Gesetz.
Warum ein Depot und kein klassisches Sparbuch? Weil der Anlagezeitraum sehr lang ist und das Modell auf langfristigen Vermögensaufbau ausgelegt ist. Was das für Familien praktisch bedeutet, erklären wir unter Frühstartrente für Kinder.
Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen?
Die Förderung soll nach dem aktuellen Regierungsentwurf nicht verfallen. Schließen Eltern keinen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag ab, soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden – also gemeinsam für alle Kinder eines Jahrgangs ohne individuellen Vertrag.
Mit Eintritt der Volljährigkeit soll das so angesparte Kapital in einen selbst eröffneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Private Zuzahlungen sind bei dieser kollektiven Auffanglösung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen; die Auszahlungsgrenze von frühestens 65 Jahren soll ebenfalls gelten.
Wo kann die Frühstart Rente beantragt werden?
Nach aktuellem Stand ist die Beantragung beziehungsweise der Abschluss eines förderfähigen Altersvorsorgedepot-Vertrags nicht möglich. Es gibt bislang kein amtliches Formular und keine bestätigte Liste förderfähiger Produkte; ein klassischer Behördenantrag ist nicht vorgesehen, die Abwicklung soll über die ZfA laufen. Angebote, die heute eine „Frühstartrente“ versprechen, sind keine staatliche Förderung.
Sobald das Verfahren feststeht, aktualisieren wir die Schritte im Detail. Den geplanten Ablauf und die Unterlagen, die Sie schon jetzt vorbereiten können, finden Sie hier:
Frühstart Rente beantragen: geplanter Ablauf und Unterlagen
Alle Angaben zur Frühstart Rente 2026 sind im Regierungsentwurf vom 12.08.2026 vorgesehen bzw. geplant und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Es handelt sich noch nicht um geltendes Recht. Stand der Informationen: 13. August 2026.