FAQ

Frühstartrente: häufige Fragen von Eltern

Von der Anspruchsberechtigung über die Höhe der Förderung bis zur Depoteröffnung: Hier finden Sie kurze, klare Antworten auf Basis des Regierungsentwurfs, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Stand der Informationen: 13. August 2026.

FAQ

Alle Fragen im Überblick

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente (auch „Frühstart-Rente“) ist ein geplantes staatliches Fördermodell für die private Altersvorsorge von Kindern. Im Regierungsentwurf ist vorgesehen, dass der Staat für jedes förderfähige Kind monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen; das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Geltendes Recht ist die Frühstartrente daher noch nicht.

Ist die Frühstartrente schon beschlossen?

Nein, nicht endgültig. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf beschlossen. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat sowie die Verkündung stehen noch aus. Bis dahin können sich Details – etwa Höhe, Altersgrenzen oder Jahrgänge – noch ändern.

Wann startet die Frühstartrente?

Der operative Start ist nach aktuellem Stand für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung jedoch bereits ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt und nachträglich gutgeschrieben werden. Förderbeginn 2026 und operativer Start 2027 sind also zwei verschiedene Dinge.

Wer bekommt die Frühstartrente?

Vorgesehen sind Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Nach aktuellem Stand soll die Förderung an den Bezug von Kindergeld für das Kind sowie einen Wohnsitz in Deutschland anknüpfen. Der Einstieg soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen; danach soll grundsätzlich jährlich der neue sechsjährige Jahrgang hinzukommen.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Regierungsentwurf sind 10 € pro Monat und Kind vorgesehen, also rund 120 € pro Jahr. Über den geplanten Förderzeitraum vom 6. bis zum 18. Lebensjahr wären das etwa 1.440 € staatliche Einzahlungen, zuzüglich einer möglichen – nicht garantierten – Wertentwicklung.

Welche Jahrgänge sind vorgesehen?

Erster vorgesehener Förderjahrgang ist der Geburtsjahrgang 2020. Anschließend soll grundsätzlich jedes Jahr der neu sechsjährige Jahrgang hinzukommen. Für bisher nicht berücksichtigte, ältere Jahrgänge ist nach aktuellem Stand eine Einbeziehung ab 2029 geplant. Eine Garantie dafür gibt es nicht, solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.

Kann ich die Frühstartrente schon beantragen?

Nein. Eine Beantragung oder eine förderfähige Depoteröffnung ist derzeit nicht möglich, weil das Gesetz noch nicht verkündet ist und zugelassene Produkte noch nicht feststehen. Sinnvoll ist heute nur die Vorbereitung: Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bereitlegen.

Wo kann ich die Frühstartrente beantragen?

Vorgesehen ist, dass Eltern für das Kind einen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen, auf den die Förderung fließt. Die Abwicklung der Förderung soll über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Welche Anbieter förderfähige Verträge anbieten, steht noch nicht abschließend fest.

Muss ich selbst Geld einzahlen?

Nein. Nach aktuellem Stand ist keine eigene Einzahlung erforderlich, um die staatliche Förderung zu erhalten. Private Zuzahlungen sollen grundsätzlich möglich sein – bis zu einer jährlichen Obergrenze, die offiziell noch nicht beziffert ist.

Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen?

Die Förderung soll nach dem Regierungsentwurf nicht verfallen. Schließen Eltern keinen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag ab, soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden. Bei Volljährigkeit soll das angesparte Kapital in einen selbst eröffneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Private Zuzahlungen sind bei dieser kollektiven Auffanglösung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Wann kann über das Kapital verfügt werden?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll eine Auszahlung des geförderten Kapitals grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Das entspricht dem Entwurfsstand und ist noch kein endgültig geltendes Gesetz.

Wie werden die Erträge steuerlich behandelt?

Nach aktuellem Stand sollen die Erträge während der Ansparphase bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wie die späteren Auszahlungen konkret besteuert werden, ist noch nicht abschließend geregelt – dazu machen wir bewusst keine Angaben.

Welche Anbieter wird es geben?

Konkrete förderfähige Produkte und Anbieter stehen noch nicht abschließend fest. Die Frühstartrente ist Teil der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge und soll an das vorgesehene Altersvorsorgedepot anknüpfen. Wir nennen bewusst noch keine Banken, Broker oder Versicherer und geben keine Empfehlungen ab.

Ist Frühstartrente-Antrag.de eine offizielle Behördenseite?

Nein. Frühstartrente-Antrag.de ist ein unabhängiges, privates Informationsportal. Wir sind keine Behörde und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung oder des Bundesministeriums der Finanzen. Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich bei den offiziellen Stellen.

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns – wir ergänzen die FAQ regelmäßig.