Beantragung

Frühstartrente beantragen: Was heute möglich ist – und was nicht

Viele Eltern möchten die Frühstart Rente sofort beantragen. Nach aktuellem Stand gibt es dafür noch kein Verfahren: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Der operative Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Hier lesen Sie, wie die Beantragung ablaufen soll und was Sie jetzt vorbereiten können.

Eine Beantragung bzw. der Abschluss eines förderfähigen Altersvorsorgedepot-Vertrags ist derzeit nicht möglich – die Frühstart-Rente ist noch kein geltendes Recht. Angebote, die heute eine „Frühstartrente“ versprechen, sind keine staatlich geförderten Verträge. Stand der Informationen: 13. August 2026.

Wie die Beantragung ablaufen soll

Im Regierungsentwurf ist kein klassischer Antrag bei einer Behörde vorgesehen. Stattdessen sollen Eltern für ihr Kind einen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen. Auf dieses Depot soll die staatliche Förderung von monatlich 10 € fließen; die Abwicklung soll über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen.

  • Anspruch des Kindes anhand von Geburtsjahrgang, Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland prüfen
  • einen Anbieter und einen förderfähigen Altersvorsorgedepot-Vertrag auswählen
  • Depot auf den Namen des Kindes eröffnen und legitimieren
  • Daten des Kindes (u. a. Steuer-Identifikationsnummer) angeben
  • Förderung soll anschließend über die ZfA regelmäßig zugeordnet werden

Start 2027 – Förderung für Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026

Der operative Start ist nach aktuellem Stand für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt und nachträglich gutgeschrieben werden. Wer 2026 noch keinen Vertrag abschließen kann, soll die Förderung dieses Zeitraums also nicht verlieren. Hintergründe: Frühstart Rente 2026.

Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen?

Nach dem Regierungsentwurf soll die Förderung nicht verfallen. Schließen Eltern keinen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag ab, soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden. Bei Volljährigkeit soll das angesparte Kapital in einen selbst eröffneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Private Zuzahlungen sind bei dieser kollektiven Auffanglösung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Was Eltern jetzt schon tun können

1. Unterlagen bereitlegen

Geburtsurkunde, Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und Ihre Ausweisdokumente werden bei einer Depoteröffnung üblicherweise benötigt.

2. Informationen zum Stand verfolgen

Da sich Details noch ändern können, lohnt sich ein Blick auf die offiziellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen sowie auf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

3. Keine vorschnellen Verträge abschließen

Ein heute abgeschlossenes Produkt wird nicht automatisch förderfähig. Prüfen Sie Kostenstruktur und Flexibilität und lassen Sie sich nicht zu einem Abschluss unter Zeitdruck drängen.

Häufige Missverständnisse

  • Ein Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, die Verkündung steht aus.
  • Es gibt bislang kein Online-Antragsformular einer Behörde für die Frühstartrente.
  • Eine eigene Einzahlung ist nach aktuellem Stand keine Bedingung für die Förderung; private Zuzahlungen sollen aber grundsätzlich möglich sein – bis zu einer noch nicht bezifferten jährlichen Obergrenze.
  • Ohne eigenes Depot verfällt die Förderung nach aktuellem Stand nicht, sondern soll kollektiv angelegt werden.
  • Das Kapital soll zweckgebunden bleiben: eine Auszahlung soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.

Weiter zu den Voraussetzungen oder zur Anbieter-Übersicht.

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